AGB-Mitgliedsvertrag

Der Mitgliedsvertrag zwischen dem antragstellenden Mitglied und der Cornamix GmbH kommt gem. § 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Cornamix GmbH (Stand: 01.01.2018) zustande. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Cornamix GmbH sind diesem Antrag auf Mitgliedschaft beigefügt und sind ausdrücklich Bestandteil dieses Antrages und sind bei Zustandekommen des Mitgliedsvertrages auch ausdrücklich Bestandteil des Mitgliedsvertrages. Das antragstellende Mitglied bestätigt hiermit, die Allgemeinen Vertragsbedingungen vor Abschluss des Vertrages ausgehändigt erhalten zu haben.

Allgemeine Vertragsbedingungen


1. Vertragsschluss

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt durch Unterschrift des Mitglieds und Einreichung des Antra-ges bei der Cornamix GmbH (im Folgenden Cornamix). Der Antrag ist ein bindendes Angebot an Cornamix zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Cornamix kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Antragstellung bei Cornamix ohne Angabe von Grün-den ablehnen. Lehnt Cornamix das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.


2. Vertragsschluss online

Beim Online-Vertragsschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der entspre-chenden Schaltfläche ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Cornamix kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Antragstellung bei Cornamix ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt Cornamix das Angebot nicht innerhalb die-ser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.


3. Nutzung der Athletes Box

Durch den Vertrag erhält das Mitglied -nach Maßgabe der Vereinbarung- Zutritt zur Athletes Box und / oder physiofit und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Weiterhin ist das Mitglied berechtigt, im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze an sämtlichen Kursen, die im Studio angeboten werden, teilzunehmen.

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Bei der Nutzung unterliegt das Mitglied der im Studio geltenden Hausordnung von Cornamix. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte / des Studios und Regelungen zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder und ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Hausordnung ist dem Mitgliedsvertrag beigefügt.

Das anwesende Personal von Cornamix ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes notwendig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.


4. Pflichten des Mitglieds

Cornamix behält sich vor eine Member-Card einzuführen. Bei Einführung einer Member-Card wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von max. 40 € fällig. Bei einem verschuldeten Verlust der Member-Card oder bei einer Beschädigung durch das Mitglied wird eine weitere Aktivierungsgebühr fällig, die nicht zurück erstattet wird.

Das Mitglied ist verpflichtet, Cornamix bei Vertragsabschluss die aktuelle E-Mail-Adresse zur Ver-fügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erteilt seine Zustimmung, Rechnungen und weitere vertragsrelevante Mitteilungen per E-Mail zu erhalten. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten Cornamix unverzüglich mitzutei-len.

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die Member-Card nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu übertragen. Jeden Verlust der Member-Card hat das Mitglied der Cornamix anzuzeigen.


5. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft

Der Vertrag hat zunächst die mittels Mitgliedsantrag vereinbarte Erstlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Mitglied oder Cornamix einen Monat vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich vorgenommen werden und muss Cornamix einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen.


6. Ruhen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ruht auf Antrag des Mitglieds bei mittels Attests nachgewiesener, das Training ausschließender Krankheit ab 4 Wochen und bei mittels ärztlicher Bescheinigung nachgewiesener Schwangerschaft. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn des Ruhens der Mitgliedschaft ist der Eingang des Attests bzw. der ärztlichen Bescheinigung bei Cornamix. In diesen Fällen erfolgt eine entsprechende Zeitgutschrift nach Ablauf der Mitgliedschaft.


7. Sonderkündigungsrechte

Dem Mitglied steht insbesondere unter folgenden Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu:

Bei Umzug an einen anderen Wohnort, der mehr als 50 km von der Athletes Box von Cornamix entfernt liegt, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Den Umzug hat das Mitglied durch die Vorlage der Ab- und Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt nachzuweisen.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


8. Haftung von Cornamix

Cornamix übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstän-den oder von Geld. Das Deponieren von Wertgegenständen in einen durch Cornamix zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

Cornamix haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cornamix, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht zählt insbesondere – aber nicht ausschließlich - die Bereitstellung der Athletes Box zur Nutzung gem. Ziffer 2.


9. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge/ Zahlungsverzug

Die im Mitgliedschaftsantrag vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten für das Startpaket und den Polarbrustgurt werden mit Annahme des Mitgliedsantrags durch die Cornamix GmbH fällig. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats wird ein anteiliger Mitgliedsbetrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit den Betrag für den nachfolgenden Monat abgebucht. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

Cornamix ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht oder senkt, wobei sich die Erhöhung/Reduzierung auf den erhöhten/gesenkten Umsatzsteuersatz beschränkt. Cornamix wird die Preisanpassungssrecht durch Erklärung in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgen-den Monatsersten wirksam.

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeiträge, die Kosten für das Starterparket, den Polar-Brustgurt und die Aktivie-rungsgebühren für die Member-Card zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Cornamix ein schriftliche Lastschriftmandate erteilen.


10. Ermäßigung Auszubildende und Studenten

Die Ermäßigung auf den Mitgliedbeitrag für Auszubildende und Studenten kann nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt und gegenüber Cornamix nachgewiesen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen dies Cornamix unverzüg-lich mitzuteilen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, Nachweise für die Ermäßigungen zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres zur Prüfung bei Cornamix vorzulegen.

Erlangt Cornamix Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für die Ermäßigung nicht mehr vorliegen oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten gem. Abs. 2 nicht nach, so ist Corna-mix berechtigt, den Mitgliedsbeitrag auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beträge des Normaltarifs abzubuchen.


11. Schlussbestimmungen

Cornamix ist zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn Cornamix das Mitglied auf die Änderung hinweist und ihm die geänderte Form zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht. Cornamix wird das Mitglied vor Beginn dieser 6 Wochen-Frist darauf hin-weisen, dass bei der Nichteinlegung eines Widerspruchs die geänderten Allgemeinen Vertragsbe-dingungen Bestandteil des Mitgliedsvertrages geworden sind.

Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit die-sem Vertrag ist Bremen.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.

Stand, 01.03.2018

Hausordnung

  • Die Hausordnung ist für alle Mitglieder und Gäste der „Athletes Box“ verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage unterliegt jedes Mitglied und jeder Gast der Hausordnung
  • Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten
  • Der Nutzer versichert, körperlich gesund zu sein und insbesondere nicht an Krankheiten oder Verletzungen zu leiden, die eine Ausübung der Mitgliedschaft in Frage stellen Gesundheitsschädigungen auf Grund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte / Einrichtungen hat die Cornamix GmbH nicht zu vertreten. Falls Sie nicht sicher sind, wie ein Trainingsgerät zu benutzen ist, sprechen Sie bitte unser Personal an
  • Die Trainingsfläche darf nur in sauberer und angemessener Trainingsbekleidung und mit festen, geeigneten Sportschuhen (keine Flip-Flops oder Sandalen) betreten werden. Ein Training in Straßenkleidung (insbesondere in Jeans) ist nicht gestattet
  • Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Dieses gilt auch für Gegenstände in den Spinden der Umkleidekabinen
  • Fundsachen bitte an das Cornamix Team abgeben. Die Mitarbeiter sind berechtigt, die Fundsachen dem Eigentümer zukommen zu lassen
  • Sachbeschädigungen in den Räumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat
  • Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten strengstens verboten. Die allgemeinen Brandschutz-bestimmungen sind einzuhalten
  • Das Benutzen von Mobiltelefonen auf der Trainingsfläche ist nicht gestattet
  • Das Equipment ist pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch wieder an die vorgesehenen Stellplätze zurückzulegen
  • Der Trainierende ist verpflichtet, während des Trainings immer ein Handtuch mit sich zu führen. Die Trainingsgeräte im Cardio-Bereich sind nach Benutzung zu desinfizieren
  • Mit Betreten des Gebäudes werden die gültigen Geschäftsbedingungen anerkannt
  • Eltern haften für ihre Kinder. Bitte beachten Sie, dass sich Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten aufhalten
  • 14. Wer gegen die Regeln verstößt, kann vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch der „Athletes Box“ ausgeschlossen werden

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